Sister Act - Ein himmlisches Musical

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"Endless Summer" 2022

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Studienfahrt Q2 2021 nach Berchtesgaden

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Wir haben für unser Engagement im Programm Erasmus + das Qualitätssiegel Mobilitätsprojekte 2025 erhalten. 

Vorbemerkungen

Die Lernmittelverwaltung des SGE ist bestrebt, ausschließlich neue bzw. neuwertige Schulbücher zu verleihen. 
Die Bücher weisen maximal leichte Gebrauchsspuren auf, die durch die übliche Nutzung im Schulalltag auftreten.

Sollte trotz sorgfältiger Kontrolle doch einmal ein stärker beschädigtes Buch in Umlauf gelangen, kann dieses in der Lehrbuchsammlung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegen ein anderes Exemplar umgetauscht werden.

Nach Ablauf der zwei Wochen gilt der Zustand des entliehenen Buches als akzeptiert.

Einen guten Schutz vor Beschädigungen bieten Schutzumschläge aus Kunststoff. 
Gebrauchte Umschläge sind in der Lehrbuchsammlung kostenlos erhältlich – solange der Vorrat reicht.

Näheres hierzu finden Sie in der Nutzungsordnung, §§ 10 und 11.

 

Rückgabe beschädigter Bücher

Stärkere Beschädigungen von Schulbüchern sind in der Regel auf eine unsachgemäße Nutzung zurück zu führen, insbesondere wenn die Schäden bereits nach wenigen Ausleihen auftreten.

Falls Schulbücher bei der Rückgabe stärkere Beschädigungen aufweisen, ist der Schaden zu ersetzen.

Die Höhe des Schadens entspricht dem Zeitwert des Buches, d.h. einem festgesetzten Anteil von dessen Neupreis (Wiederbeschaffungswert). 
Der Anteil ergibt sich aus der Nutzungsdauer des Buches sowie dessen Zustandsstufe (Schadensstufe).

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung, §§ 17 bis 19.

 

Schadenersatz

Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten zur Schadensbegleichung:

  1. Barzahlung.
    Der Schaden kann direkt in der Lehrbuchsammlung entrichtet werden, hierzu bitte die Öffnungszeiten beachten. 
    Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.
     
  2. Überweisung auf das Schulkonto.
    Die Bankverbindung finden Sie unter Allgemeines.
    Damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist, sind als Verwendungszweck der Nach- und Vorname der Schülerin / des Schülers, die Klasse sowie Schulbuchersatz und das Fach anzugeben.
    Beispiel: Mustermann, Max 6a Schulbuchersatz Englisch.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Nutzungsordnung, § 20.

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