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4.3 Qualitätssicherung und Evaluation

Grundsätzlich werden schulische Aktivitäten von den Betroffenen reflektiert und auf Erfolg und Effizienz hin überprüft. Über Form und Umfang der Datenerhebung entscheiden hier die verantwortlichen Lehrer bzw. Funktionsträger. Hierbei ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Im Bereich des Unterrichts stellt jede Form der Leistungsüberprüfung und -bewertung bereits eine evaluative Maßnahme dar. Grundsätzliche Entscheidungen über Evaluation zur Qualitätssicherung werden von den Fachschaften getroffen.

Schwerpunkte von Evaluationsmaßnahmen, welche die Schulentwicklung betreffen, werden in der Jahresplanung festgelegt.

 

Das Konzept zur Qualitätssicherung

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