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2.9.2 Elternmitwirkung

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule (Vgl. § 62 Schulgesetz).

Die Eltern bringen sich über die Gremien der Klassenpflegschaften, Jahrgangsstufenpflegschaften, Schulpflegschaft, der Fachkonferenzen und der Schulkonferenz in das Schulleben und die Schulentwicklung ein. Vertreter der Schulpflegschaft wirken in der Steuergruppe in Schulentwicklungsprozessen mit. In diesen Mitwirkungsgremien können sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Sie haben Anspruch auf die erforderliche Information. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskunfts- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort.

Darüber hinaus unterstützen die Eltern über den Förderverein Projekte der Schule.

Auch in den Bereichen Studien- und Berufswahlorientierung und MINT wird die Arbeit der Schule von unserer engagierten Elternschaft unterstützt. Praxisnah und anschaulich vermitteln Eltern Einblicke in verschiedene Berufszweige und ihr naturwissenschaftlich-technisches Fachwissen. Der Kreis „Wirtschaft trifft Gymnasium“ ist aus einer Elterninitiative hervorgegangen und ermöglicht z.B. Exkursionen in Betriebe, nimmt an Berufsorientierungsveranstaltungen wie dem I-Day teil und bietet Praktikumsplätzte an.

 

Das Konzept zur Elternmitwirkung

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