1. Vorsitzender:
Jens Friedrich (Telefon: 02943 - 973 544).
Stellvertreter:
Silvia Schlüter-Borgschulte, Viktoria Buballa, Hermann Henke
Beisitzer:
Alexandra Otholt, Marion Struchholz, Claudia Allhoff
E-Mail:
schulpflegschaft-sge@ web.de
SGE - Schule Gemeinsam Erleben
Die Schulpflegschaft des Städtischen Gymnasiums Erwitte stellt sich vor.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Freunde des Städtischen Gymnasiums Erwitte,
wir, die Schulpflegschaft des SGE, setzen uns als Fünferteam für die Belange der Kinder und Eltern in der Schule aktiv ein, weil wir der Ansicht sind, dass eine enge Verzahnung aller am Schulleben Beteiligten eine lebendige und erfolgreiche Schule ausmacht. Elternarbeit sehen wir als wichtigen Bestandteil für ein gemeinsames Erleben in Schule und eine wesentliche Bereicherung, weil
- wir Spaß daran haben, uns für unsere Kinder und die Schule zu engagieren,
- wir auf ein großes Netzwerk zugreifen können,
- wir uns regelmäßig zum Austausch treffen,
- wir uns durch unsere Zusammenarbeit besser kennenlernen,
- wir die Schule als Lebensraum sehen,
- wir aus verschiedenen Berufen kommen und somit unterschiedlichste Erfahrungshintergründe haben.
Gerade unter dem Gesichtspunkt, "Gebundener Ganztag" haben wir großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler im Lebensraum Schule im Vordergrund stehen.
Für uns steht SGE nicht nur für das Städtische Gymnasium Erwitte, sondern vielmehr für Schule Gemeinsam Erleben! Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, gemeinsam mit Eltern, gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam bietet sich eine ganze Menge an Potenzial, um Schule zu erleben. Gemeinsam kann man Berge versetzen.
Gemeinsam bedeutet für uns auch Vielfältigkeit und Individualismus. Wir freuen uns, wenn sich alle Eltern einbringen, sei es mit Ideen, Vorschlägen, positiver und auch negativer Kritik.
Wir wünschen unseren Kindern und allen am Schulleben Beteiligten eine schöne Schulzeit! Für unsere Schule wünschen wir uns viele neugierige, aktive Eltern, die nicht müde werden, sich für ihre Kinder einzusetzen.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Schulpflegschaftsteam
Aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen: § 72 (Fn 10)
Schulpflegschaft
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.