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Unsere Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/24

1. Vorsitzender:
Hermann Henke

Stellvertreter:
Silvia Schlüter-Borgschulte, Viktoria Buballa und Alexandra Otholt

Beisitzer:
Marion Struchholz, Nicole Kent, Yvonne Schieven und  Jens Friedrich

E-Mail:
schulpflegschaft-sge@remove-this.web.de

Die Schulpflegschaft

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Freunde des Städtischen Gymnasiums Erwitte,

für uns Eltern ist es eine Selbstverständlichkeit, sich für das Wohl unserer Kinder einzusetzen.
Durch den gebundenen Ganztag verbringen die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit in der Schule und deshalb hat die Schule als Alltags- und Lebensraum, in dem Werte vermittelt werden, an Bedeutung gewonnen.
Es ist daher auch die Aufgabe von uns Eltern, konstruktiv mitzuwirken und die Schule im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen.

Wir Eltern bringen Ideen und Perspektive von außen ein.
Wir Eltern helfen bei der Umsetzung schulischer Projekte.
Wir Eltern entscheiden mit bei der Ausrichtung der Schule.

Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Eltern und steht für diese Punkte als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anregungen aus der Elternschaft werden gebündelt und mit der Schule abgestimmt. In den letzten Jahren wurde auf Elterninitiative Spanisch als 2. Fremdsprache ab Klasse 7 am SGE eingeführt. Durch das große Elternnetzwerk konnten persönliche Kontakte zu Schulen in Spanien hergestellt werden, um vielleicht zukünftig einen Austausch zu ermöglichen. Weiterhin unterstützen Eltern die Mediothek durch die Übernahme von Aufsichtszeiten. Eltern bringen sich auch beratend bei den verschiedenen Fachkonferenzen ein und haben dort die Möglichkeit, detaillierte Einblicke in die Arbeit der Fachschaften zu erlangen. Außerdem unterstützten wir Eltern in der Schulkonferenz einstimmig die Einführung des digital gestützten Unterrichts am SGE.

Aktuell haben wir uns als Vertreter der Schulpflegschaft folgende Themenschwerpunkte gesetzt:

Mitwirkung Leitbild (Hermann Henke, Alexandra Otholt)
Busbeförderung (Viktoria Buballa)
Digitalisierung und Umgang mit digitalen Medien (Marion Struchholz)

Wir als Elternvertreter stehen für Ihre Anregungen und Fragen bereit. Sie erreichen uns über die eMail-Adresse schulpflegschaft-sge@web.de oder auch telefonisch unter der 02943/9759217.

Hermann Henke
Silvia Schlüter-Borgschulte
Viktoria Buballa
Alexandra Otholt

Aus dem Schulgesetz NRW: § 72 (Fn 26)

Aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:

§72 Schulpflegschaft

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können beratend an den Sitzungen teilnehmen. Bei Verhinderung von ordentlichen Mitgliedern üben sie deren Stimmrecht aus. Ein Elternteil kann in mehreren Klassenpflegschaften zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden oder in Jahrgangsstufenpflegschaften zur Vertreterin oder zum Vertreter gewählt werden und hat in Sitzungen der Schulpflegschaft ein entsprechendes Stimmengewicht. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften. Sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

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