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Welche Lernmittel sind anzuschaffen?

Informationen zu den für das folgende Schuljahr anzuschaffenden Lernmitteln sind am Ende dieser Seite zu finden.

Zunächst erfolgen allgemeine Informationen zu den Begriffen Lernmittel, Lernmittelfreiheit sowie zum Eigenanteil - auch zu den entsprechenden rechtlichen Vorgaben.

Was sind Lernmittel?

Lernmittel sind „Schulbücher und andere Medien, die dazu bestimmt sind, von den Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt zu werden“. [Quelle]

Zu den Lernmitteln gehören demnach die an der Schule eingeführten Lehrbücher für den Fachunterricht sowie die ggf. zugehörigen Zusatzmaterialien (z.B. Arbeits- und Übungshefte oder Grammatiken).

Darüber hinaus sind auch solche Medien, die unabhängig von Lehrbüchern bzw. fach- und / oder jahrgangsübergreifend genutzt werden können, als Lernmittel anzusehen. Hierzu zählen z.B. Wörterbücher, Atlanten, Formelsammlungen oder Bibeln.

NICHT zu den Lernmitteln gehören Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung der Schülerin / des Schülers und von den Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu beschaffen. Hierzu zählen insbesondere

  • Papiere aller Art (z.B. Hefte, Zeichenblöcke usw.),
  • Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte aller Art einschließlich technischer Hilfsmittel (z.B. Bleistifte, Kugelschreiber, Lineal, Geodreieck, Zirkel, Taschenrechner usw.),
  • Materialien, die von der Schule zentral beschafft und den Schülerinnen und Schülern zur Sicherung von Arbeitsergebnissen ausgehändigt werden (z.B. Kopien von Arbeitsblättern) sowie
  • sonstige Arbeitsmittel. [Quelle]

Was bedeutet Lernmittelfreiheit?

Der Begriff Lernmittelfreiheit besagt, dass jeder Schülerin bzw. jedem Schüler Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich vom Schulträger überlassen werden (Prinzip der kostenlosen Ausleihe).

Für die Beschaffung von Lernmitteln ist grundsätzlich der Schulträger verantwortlich.
Der hierfür erforderliche, durchschnittliche finanzielle Aufwand pro Schülerin / pro Schüler und Schuljahr (Durchschnittsbetrag) wird vom Schulministerium NRW festgelegt. [Quelle]

Seit dem Schuljahr 2020/2021 liegt dieser Durchschnittsbetrag bei

102 € für Schülerinnen und Schüler der Sek. I  bzw.

  93 € für Schülerinnen und Schüler der Sek. II. [Quelle]

Was ist der Eigenanteil, und wie hoch ist er?

Lernmittel werden grundsätzlich durch den Schulträger beschafft (s.o.).

Darüber hinaus sind Eltern / Erziehungsberechtige bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, einen Eigenanteil zu leisten, d.h. einen Teil der Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Höhe des Eigenanteils liegt bei maximal 1/3 des o.g. Durchschnittsbetrages für die Beschaffung von Lernmitteln. [Quelle]

Daraus ergibt sich ein Eigenanteil von

34,00 € pro Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr in der Sek. I bzw.
31,00 € pro Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr in der Sek. II. [Quelle]

Dies bedeutet also, dass für Eltern / Erziehungsberechtigte  - bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler - durchschnittliche Kosten von 34,00 € (bzw. 31,00 €) pro Person und Schuljahr anfallen.
Dieser Betrag kann in einem Schuljahr überschritten werden, wenn er dafür in einem anderen Schuljahr unterschritten wird und den Gesamtrahmen der festgesetzten Durchschnittsbeträge nicht überschreitet. [Quelle]

Weitere Informationen und Hinweise:

  • Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz. [Quelle]
     
  • Für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (§§ 27-40 SGB XII) entfällt der Eigenanteil. [Quelle]
    Diese beschaffen die Lernmittel zwar selbst, erhalten aber gegen Vorlage einer Quittung beim Schulamt der Stadt Erwitte eine Erstattung des vollen Betrages.
     
  • Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommt keine Erstattung des Eigenanteils infrage; dieser ist aus dem Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Schulbedarf zu finanzieren. Nähere Informationen hierzu bekommen Sie beim Schulamt der Stadt Erwitte.
     
  • Damit die Lernmittel nach den Sommerferien für die Verwendung im Unterricht zur Verfügung stehen, sollte die Beschaffung rechtzeitig erfolgen, z.B. durch Bestellung über eine Buchhandlung Ihrer Wahl.

Welche Lernmittel sind für das Schuljahr 2023/2024 anzuschaffen?

Nachfolgend sind alle notwendigen Informationen zur Lernmittelbeschaffung zu finden:

2023-2024_Eigenanteil_Klasse_05

2023-2024_Eigenanteil_Klasse_06

2023-2024_Eigenanteil_Klasse_07

2023-2024_Eigenanteil_Klasse_08

2023-2024_Eigenanteil_Klasse_09

2023-2024_Eigenanteil_Klasse_10

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