Informationen zu den für das laufende Schuljahr anzuschaffenden Lernmitteln sind am Ende dieser Seite zu finden.
Zunächst erfolgen allgemeine Informationen zu den Begriffen Lernmittel, Lernmittelfreiheit sowie zum Eigenanteil - auch zu den entsprechenden rechtlichen Vorgaben.
Lernmittel sind „Schulbücher und andere Medien, die dazu bestimmt sind, von den Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt zu werden“. [Quelle]
Zu den Lernmitteln gehören demnach die an der Schule eingeführten Lehrbücher für den Fachunterricht sowie die ggf. zugehörigen Zusatzmaterialien (z.B. Arbeits- und Übungshefte oder Grammatiken).
Darüber hinaus sind auch solche Medien, die unabhängig von Lehrbüchern bzw. fach- und / oder jahrgangsübergreifend genutzt werden können, als Lernmittel anzusehen. Hierzu zählen z.B. Wörterbücher, Atlanten, Formelsammlungen oder Bibeln.
NICHT zu den Lernmitteln gehören Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung der Schülerin / des Schülers und von den Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu beschaffen. Hierzu zählen insbesondere
Der Begriff Lernmittelfreiheit besagt, dass jeder Schülerin bzw. jedem Schüler Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich vom Schulträger überlassen werden (Prinzip der kostenlosen Ausleihe).
Für die Beschaffung von Lernmitteln ist grundsätzlich der Schulträger verantwortlich.
Der hierfür erforderliche, durchschnittliche finanzielle Aufwand pro Schülerin / pro Schüler und Schuljahr (Durchschnittsbetrag) wird vom Schulministerium NRW festgelegt. [Quelle]
Seit dem Schuljahr 2020/2021 liegt dieser Durchschnittsbetrag bei
102 € für Schülerinnen und Schüler der Sek. I bzw.
93 € für Schülerinnen und Schüler der Sek. II. [Quelle]
Lernmittel werden grundsätzlich durch den Schulträger beschafft (s.o.).
Darüber hinaus sind Eltern / Erziehungsberechtige bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler verpflichtet, einen Eigenanteil zu leisten, d.h. einen Teil der Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Höhe des Eigenanteils liegt bei maximal 1/3 des o.g. Durchschnittsbetrages für die Beschaffung von Lernmitteln. [Quelle]
Daraus ergibt sich ein Eigenanteil von
34,00 € pro Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr in der Sek. I bzw.
31,00 € pro Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr in der Sek. II. [Quelle]
Dies bedeutet also, dass für Eltern / Erziehungsberechtigte - bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler - durchschnittliche Kosten von 34,00 € (bzw. 31,00 €) pro Person und Schuljahr anfallen.
Dieser Betrag kann in einem Schuljahr überschritten werden, wenn er dafür in einem anderen Schuljahr unterschritten wird und den Gesamtrahmen der festgesetzten Durchschnittsbeträge nicht überschreitet. [Quelle]
Nachfolgend sind alle notwendigen Informationen zur Lernmittelbeschaffung zu finden:
2024-2025_Eigenanteil_Klasse_05
2024-2025_Eigenanteil_Klasse_06
2024-2025_Eigenanteil_Klasse_07
2024-2025_Eigenanteil_Klasse_08
2024-2025_Eigenanteil_Klasse_09