Im Folgenden veröffentlichen wir Hinweise zum Datenschutz.
Einwilligung zur Verwendung von Bildnissen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern.
Wir möchten, dass unsere Schulhomepage richtig gut aussieht und alle Besucherinnen und Besucher sehen können, was bei uns an der Schule so los ist.
Und was wäre eine Vorstellung der Schule auf der Schulhomepage ohne Bilder der Schülerinnen und Schüler.
Nun darf aber nicht einfach eine Person ohne Genehmigung Fotos von jemandem machen und sie irgendwo veröffentlichen. Genauso wenig dürfen ungefragt Namen veröffentlicht werden. Jeder Mensch – auch wenn er noch nicht erwachsen ist – hat das Recht, zu entscheiden, ob er irgendwo öffentlich abgebildet sein oder mit Namen genannt sein möchte oder nicht.
Bei jüngeren Kindern, so etwa bis 12 Jahren, entscheiden die Eltern stellvertretend für das Kind. Bei älteren Kindern und Jugendlichen müssen diese selbst einverstanden sein und auch deren Eltern müssen noch zustimmen. Daher brauchen wir eine Einwilligung zur Verwendung der personenbezogenen Daten. Die Einwilligung im Wortlaut und auch diese Erläuterung steht weiter unten als PDF-Dokument zum Download bereit.
Unter Punkt 1. der Einwilligungserklärung ist zu lesen, wo „Personenabbildungen“, also Fotos, Videos usw, veröffentlicht werden dürfen, nämlich zur Erstellung von Schülerausweisen, auf der Homepage oder auf Flyern der Schule. Unter Punkt 2. steht, dass dort auch Vorname und Jahrgangsstufe veröffentlicht werden dürfen. Damit die Einwilligung auch gültig ist, müssen wir in Punkt 3. auch darauf hinweisen, welche Folgen es haben kann, dass Fotos und Namen im Internet veröffentlicht werden – nämlich zum Beispiel, dass alle Leute in der Welt, die einen Internetzugang haben, darauf zugreifen können.
Dass kein Geld für veröffentlichte Fotos gezahlt wird, steht unter Punkt 4. Außerdem steht hier, dass die Zustimmung in Bezug auf Fotos, die jemanden allein abbilden, und in Bezug auf den Vornamen auch wieder zurückgenommen werden können. Besonders wichtig ist der letzte Satz unter Punkt 4: die Unterschrift ist freiwillig und es sind keine Nachteile zu befürchten, wenn nicht unterschrieben wird.
Achtung! Es gibt auch einige Ausnahmen. Wenn zum Beispiel eine Lehrerin oder ein Lehrer auf dem Schulausflug ein Foto von einer Burg, die besichtigt worden ist, macht und eine Schülerin oder ein Schüler ist zufällig klein am Rand auf dem Bild zu sehen, dann darf das Foto auch ohne Erlaubnis abgebildet werden, weil nicht die Schülerin oder der Schüler, sondern die Burg im Mittelpunkt des Bildes steht.
Und warum muss das alles so lang und kompliziert klingen? Juristen nehmen immer alles etwas genauer, aber das hat auch seinen Sinn. Denn nur dadurch, dass die Einwilligungserklärung so exakt formuliert ist, können alle Beteiligten sicher sein, was die Schule mit den Bildern und den Namen macht und was nicht. Um nicht eine unnötige Menge von Papieren zu erstellen haben wir folgendes Vorgehen vereinbart: alle Schülerinnen und Schüler bekommen die Information im DIN A5 - Format. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler unterschreiben die Information und geben damit an, dass sie die Einwilligung im Wortlaut kennen und der Verwendung von Bildnissen und personenbezogenen Daten zustimmen.
Die unterschriebenen Informationen nehmen die Klassenleitungs bzw. Beratungsteams der Oberstufe entgegen.
1. Das städtische Gymnasium Erwitte beabsichtigt, Personenabbildungen von
Schülerinnen und Schülern (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe)
– zur Erstellung von Schülerausweisen zu nutzen und/oder
– im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder
– in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder in das Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglich ist) einzustellen und/oder
– auf Flyern der Schule zu veröffentlichen und zu verbreiten.
Im Internet sollen die Personenabbildungen dabei wie folgt zugänglich gemacht werden:
– über die Schulhomepage,
– über eigenständige schulische Projekthomepages,
– über sonstige von der Schule betreute Internet-Seiten,
– über elektronische Newsletter (E-Mail Rundschreiben) der Schule.
Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen von Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule oder der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt wurden.
2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Schülerinnen und Schüler (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen; in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form von Klassenfotos mit einer alphabetisch geordneten Klassenliste mit Vornamen).
Volle Namensangaben der Schülerinnen und Schüler (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) sollen lediglich in Bezug auf Auszeichnungen, Preisverleihungen und ähnliches beschränkt sein
3. Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen der Schülerinnen und Schüler weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten der Schülerin bzw. des Schülers verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann insbesondere dazu führen, dass andere Personen versuchen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten Internet-Angeboten der Schule bereits entfernt oder geändert wurden. Bei der Verwendung im passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage ist es möglich, dass das Passwort unbefugt weitergegeben wird und die Daten unberechtigt für ungeschützte Veröffentlichungen im Internet genutzt werden.
4. Durch die Unterschrift der Information über die „Einwilligung zur Verwendung von Bildnissen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern“ willige(n) ich/wir in die Anfertigung von Personenabbildungen, insbes. in Form von Klassen-, Gruppen- oder Einzelfotos durch einen seitens der Schule oder der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten beauftragten Fotografen ein.
Darüber hinaus willige(n) ich/wir in die oben (Ziff. 1 und 2) genannte Verwendung der Personenabbildungen und personenbezogenen Daten ohne weitere Genehmigung ein. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.
Für das Zugänglichmachen von Einzelabbildungen des Schülers/der Schülerin erteilt/erteilen der/die Unterzeichnende(n) lediglich eine jederzeit für die Zukunft widerrufliche Einwilligung. Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen (z.B. Klassen- und ähnliche Gruppenabbildungen) unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt.
Die Einwilligung für sonstige personenbezogene Daten (z.B. Namensangaben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden.
Im Falle des Widerrufs dürfen personenbezogene Daten und Einzelabbildungen zukünftig nicht mehr für die oben (Ziff. 1 und 2) genannten Zwecke verwendet werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internet- und Intranet-Angeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende der Schulzugehörigkeit hinaus.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.