Das Smartphone und andere mobile, internetfähige Geräte haben einen hohen Stellenwert in unserer multimedial geprägten Welt.
Sie sind mittlerweile ein unverzichtbarer Begleiter im täglichen Leben.
Davon sollte der Lebensraum Schule nicht ausgeschlossen werden.
Die folgenden Regelungen stellen einen Auszug aus dem Schulprogramm, Kap. 2.16 dar.
Das private Smartphone, Handy, Tablet PC o.ä. darf während des Unterrichts mitgeführt werden, es verbleibt aber ausgeschaltet in der Schul- oder Jackentasche.
Ausnahmeregelungen für die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken während der Unterrichtsstunden werden von den verantwortlichen Lehrkräften getroffen.
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Bei Klassenarbeiten und Klausuren sind alle elektronischen Geräte mit Internetverbindung bzw. Speicherfunktion (Smartphone, Tablet, Notebook, SmartWatch usw.) verboten und müssen auf dem Pult ausgeschaltet abgelegt werden.
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Papier und Stifte werden weiterhin immer mitgeführt.
Während der kleinen und großen Pausen sowie vor Schulbeginn und nach Schulschluss dürfen telefoniert, SMS verschickt und im Internet gesurft werden.
Der Gebrauch von Smartphones, Handys, Tablet PCs o.ä. ist ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes gestattet.
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[Verweis auf die §§ 131 (1) Nr. 3StGB, 184 StGB, 201a StGB]
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Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung werden die betroffenen elektronischen Geräte inklusive Speichermedien von der Lehrkraft eingezogen und bis Unterrichtsschluss im Sekretariat hinterlegt.
Eine Rückgabe erfolgt gegen Unterschrift nach der 6. Stunde im Sekretariat und bei dreimaligem Verstoß ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.
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