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Vereinbarung zur Nutzung privater digitaler Endgeräte am SGE

Das Smartphone und andere mobile, internetfähige Geräte haben einen hohen Stellenwert in unserer multimedial geprägten Welt.
Sie  sind mittlerweile ein unverzichtbarer Begleiter im täglichen Leben.
Davon sollte der Lebensraum Schule nicht ausgeschlossen werden.

Die folgenden Regelungen stellen einen Auszug aus dem Schulprogramm, Kap. 2.16 dar.

1. Regelungen im Unterricht

Das private Smartphone, Handy, Tablet PC o.ä. darf während des Unterrichts mitgeführt werden, es verbleibt aber ausgeschaltet in der Schul- oder Jackentasche.
Ausnahmeregelungen für die Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken während der Unterrichtsstunden werden von den verantwortlichen Lehrkräften getroffen.

[...]

Bei Klassenarbeiten und Klausuren sind alle elektronischen Geräte mit Internetverbindung bzw. Speicherfunktion (Smartphone, Tablet, Notebook, SmartWatch usw.) verboten und müssen auf dem Pult ausgeschaltet abgelegt werden.

[...]

Papier und Stifte werden weiterhin immer mitgeführt.

2. Regelungen außerhalb des Unterrichts

Während der kleinen und großen Pausen sowie vor Schulbeginn und nach Schulschluss dürfen telefoniert, SMS verschickt und im Internet gesurft werden.
Der Gebrauch von Smartphones, Handys, Tablet PCs o.ä. ist ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes gestattet.

[...]

3. Sonstiges

  • Wir empfehlen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 keine digitalen Endgeräte (Tablets / Smartphones) mitzuführen.
  • Das SGE übernimmt keine Haftung für private Endgeräte.
  • Wir respektieren die allgemeinen und digitalen Kommunikationsregeln.
  • Wir achten im eigenen Interesse darauf, sparsam mit unseren privaten Daten umzugehen.
  • Wir sind für die Internetnutzung selbst verantwortlich, d. h. dass wir alle Vorschriften zum Jugendschutz, zum Urheberrecht und Strafrecht selbst einhalten müssen.
  • Wir fertigen keine unerlaubten Bild-, Ton- und Videoaufnahmen an (Persönlichkeits-verletzung).

[...]

[Verweis auf die §§ 131 (1) Nr. 3StGB, 184 StGB, 201a StGB]

4. Sanktionen

[...]

Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung werden die betroffenen elektronischen Geräte inklusive Speichermedien von der Lehrkraft eingezogen und bis Unterrichtsschluss im Sekretariat hinterlegt.

Eine Rückgabe erfolgt gegen Unterschrift nach der 6. Stunde im Sekretariat und bei dreimaligem Verstoß ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.

[...]

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