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Strategien gegen den Hass

In den 5. Klassen sprach Kriminalhauptkommsissar Burkhard Pukrop mit den Mädchen und Jungen über Cyber-Mobbing.

19
04.2018

Es sind mehr als nur dumme Sprüche. Es sind Beleidigungen, Beschimpfungen, Hassbotschaften, ja sogar Drohungen. Jeder Blick aufs Handy ist ein Blick voller Angst. Was kommt jetzt schon wieder? Hört das den nie auf? Es ist die dunkle Seite der sozialen Medien, die vielen Kindern und Jugendlichen das Leben zur Hölle macht. „Cybermobbing“ ist Alltag auf deutschen Schulhöfen.

Kriminalhauptkommissar Burkhard Pukrop von der Kreispolizeibehörde Soest gehört zu denen, die gegen den Hass arbeiten. Sein Arbeitsfeld ist die Kriminalprävention, also Vorbeugung. Um mit Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen, ist Pukrop regelmäßig in Klassenzimmern zu Gast. In unserer Schule besuchte er jetzt die 5. Klassen.

Wer jemand anderen per WhatsApp-Klassengruppe oder Facebook mobbt, fühlt sich meistens sehr sicher, weiß Pukrop. Denn die Täter seien überzeugt, dass ihnen nichts passieren könne, weil man ja erst ab 14 strafmündig sei. „Falsch“, sagt der Kriminalbeamte. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht. Und deshalb können auch Kinder für Beleidigungen, üble Nachrede und dergleichen über den zivilrechtlichen Weg zur Verantwortung gezogen werden und zwar schon ab sieben Jahren.

Dann geht es um die Zahlung von Schmerzensgeld oder sogar Entschädigung bei vorheriger Sachbeschädigung. Natürlich könne ein Schüler das nicht aus eigener Tasche bezahlen, weiß der Kriminalbeamte. Doch Anspruch auf die Entschädigungsleistung bleibe jedoch als so genannter Titel 30 Jahre bestehen. Früher oder später müsse also gezahlt werden.

Burkhard Pukrop klärte nicht nur auf, er kam auch mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch und ließ sich erzählen, wie der Umgang mit den sozialen Medien innerhalb der Klasse klappt. Die Mädchen und Jungen berichteten ihm von anfänglichen Schwierigkeiten, die sich aber nach Festlegung von Regeln schnell erledigt hätten. Der Experte sprach mit den Schülern auch über das Problem der Kettenbriefe und der versteckten Kosten, etwa bei verschiedenen Handy-Spielen. Damit kannten sich die Schüler aber ganz gut aus.

Was sie noch nicht wussten, war aber, dass bei versehentlichen Käufen über das Handy und damit über das Internet eine Widerrufsfrist von 14 Tagen besteht, innerhalb derer die Eltern das Geschäft/die Transaktion rückgängig machen können.

Pukrop besuchte unsere Schule im Rahmen der Medienpräventionsarbeit, die an unserer Schule durch Jens Vierling und die Schulsozialarbeiterin Doris Fischer begleitet wird. 

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